Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur
Aktualisiert: 18. Mai 2021

Das Land Niedersachsen fördert nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit bis zu 80%
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Achtung! Die Fördermöglichkeit besteht nur bis zum 31.3.2021